- Jeder der betroffen ist, sollte in den Mediationsprozess miteinbezogen werden.
- Die Teilnehmer bestimmen selbst, worum es in der Mediation geht. Jeder spricht für sich selbst.
- Der Mediator sorgt für eine konstruktive Gestaltung des Vermittlungsprozesses.
- Während einer Mediation darf kein gerichtliches Verfahren laufen.
Alle beauftragten Rechtsanwälte etc. müssen angewiesen werden, Klagen und Verfahren für die Zeit der Mediation auszusetzen.
- Alle Parteien legen alle notwendigen und relevanten Informationen dar.
- Informationen aus der Mediation dürfen nicht außerhalb des Prozesses verwandt werden.
- Der Mediator kann und darf gegen keinen der Beteiligten vor Gericht aussagen.
- Körperliche Bedrohungen führen zum Abbruch der Mediation.
- Der Gesprächston darf keinen Zweifel an der grundsätzlichen Achtung und des Respekts gegenüber den anwesenden Personen zulassen.
- Jeder der Beteiligten hat zu jeder Zeit das Recht, das Mediationsverfahren zu beenden.
- Während des gesamten Mediationsprozesses treffen sich immer alle Beteiligten gemeinsam.
- Die Mediationskosten müssen zu angemessenen Teilen von beiden Parteien bezahlt werden.
- Die Anteile und Zahlungstermine werden in dem Mediationsvertrag festgehalten.